Sofort-Einschätzung
Besuchervisa
Ein Besuchervisum kann in folgenden Fällen erteilt werden:
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Freiwillige Arbeit
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Recherche
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Akademisches Sabbatjahr
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Lehrtätigkeit an einer internationalen Schule
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Begleitender Ehegatte oder volljährige Kinder
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In Hinsicht auf in Südafrika produzierte Filme und Werbungen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schauspieler, Kameramann, Friseur, Visagist oder Lichttechniker und Toningenieur
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Ein ausländischer Journalist, der durch einen ausländischen Nachrichtendienst nach Südafrika versetzt wird
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Ein Gastprofessor oder Dozent oder ein wissenschaftlicher Forscher
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Ein schreibender, malender oder bildhauender Künstler
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Eine in der Unterhaltungsbranche tätige Person, die aufgrund eines Auftritts nach Südafrika einreist
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Ein Reiseleiter
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Ein Ausländer, der in einem Gerichtsprozess in Südafrika als Kronzeuge auftreten muss. Vorausgesetzt, dass der Antrag durch die zuständige Staatsanwaltschaft gestellt wird
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Arbeitserlaubnis für Ehegatten oder Lebenspartner südafrikanischer Staatsangehörige oder Personen mit Daueraufenthalt in Südafrika.
Ein Besuchervisum wird für eine Zeitdauer von 3 Jahren erteilt.
Sind Sie Ehepartner oder Kind des Inhabers einer Geschäftsgenehmigung (business visa) oder Arbeitsvisums (work visa), dann ist es Ihnen gestattet, eine Statusänderung in Südafrika zu beantragen- in ein Studienvisum oder zur Arbeitsaufnahme.